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   OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05   

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OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05 (https://dejure.org/2005,31969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2005 - 10 WF 247/05 (https://dejure.org/2005,31969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 10 WF 247/05 (https://dejure.org/2005,31969)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Die Unterhaltsansprüche sind anteilig zu kürzen, wobei der gekürzte Anspruch sich aus dem Quotienten von Verteilungsmasse und Summe der Einsatzbeträge, multipliziert mit dem jeweiligen Einsatzbetrag errechnet (BGH, FamRZ 2003, 363, 367; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Aufl., § 1603, Rz. 20).

    Auch wenn für gleichrangige Kinder grundsätzlich als Einsatzbetrag ein solcher von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetragverordnung zu Grunde zu legen ist, erübrigt sich ein Ansatz in dieser Höhe im Verhältnis der Kinder zueinander, denn ohne Einbeziehung eines auf den Ehegatten entfallenen Betrages kann es insoweit nicht zu Verzerrungen kommen (BGH, FamRZ 2003, 363, 367).

  • OLG Koblenz, 18.06.1991 - 15 UF 332/91

    Regelbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle ; Verpflichtung des gemäß § 1603 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Diese ist zwar nicht ohne Bedeutung, da zum nach § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzenden Vermögen minderjähriger Kinder, die auf Unterhalt klagen, auch ein etwaiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den betreuenden Elternteil zählt (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633).
  • OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94

    Pflegeversicherungskosten als notwendiger Lebensbedarf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Entscheidend ist, welches Einkommen der Unterhaltsschuldner nach seinem Alter und Gesundheitszustand, seiner Vorbildung und dem beruflichen Werdegang erzielen könnte (vgl. Senat, FamRZ 2003, 48, 50).
  • OLG Hamm, 21.12.1994 - 6 UF 279/94

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
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